Ende der Maskenpflicht in der Grundschule

Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen ab dem 04.04.2022
- Verpflichtung zum Tragen einer Maske entfällt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sowie pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal
- auch Besucher*innen der Schule müssen keine Masken mehr tragen
- Schulinterne Regelungen, die ein Maskentragen vorschreiben, können nicht getroffen werden!
- Freiwilliges Tragen einer Maske bleibt erlaubt
- 3maliges Testen an der Schule bleibt Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht
- Absonderungsverordnung (Quarantäneregelung) bleibt in Kraft
- 3G – Nachweis für schulfremde Personen